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   BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91   

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BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91 (https://dejure.org/1991,7009)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1991 - 1 WB 72.91 (https://dejure.org/1991,7009)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - 1 WB 72.91 (https://dejure.org/1991,7009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf Zeit - Anspruch auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis - Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes im Soldatenrecht - Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub wegen Aufnahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, wie hier um sechs Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - das heißt hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der seiner Entlassung entgegenstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Stehzeit als Berufssoldat - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91).

    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91 m.w.N.).

    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91 - und vom 16. März 1981 - 1 WB 32/81), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.

    Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91 - und vom 6. September 1973 - 1 WB 71/73).

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (BVerwGE 46, 173 f. m.w.N.).

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (BVerwGE 46, 173 f.; BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 73.91

    Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Der BMVg hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit seiner Stellungnahme vom 19. April 1991 dem Senat vorgelegt (Verfahren 1 WB 73/91).

    Die Verfahrensakte 1 WB 73/91, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 120/91 - sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90

    Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90 - m.w.N.).

    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (BVerwGE 46, 173 f.; BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90).

  • BVerwG, 16.03.1981 - 1 WB 32.81

    Wegfall der Berufsförderung - Sonderurlaub als Ausgleich - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91 - und vom 16. März 1981 - 1 WB 32/81), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.
  • BVerwG, 06.09.1973 - I WB 71.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
    Hiernach ist entscheidend der Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. März 1991 - 1 WB 16/91 - und vom 6. September 1973 - 1 WB 71/73).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Streitigkeiten um die Gewährung von Erholungsurlaub (§ 28 Abs. 1 SG), von Sonderurlaub (§ 28 Abs. 3, Abs. 4 SG) und von Betreuungsurlaub (§ 28 Abs. 5 SG) gehören deshalb in die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (vgl. zum Erholungsurlaub: Beschluss vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 46.88 - zum Sonderurlaub: Beschlüsse vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - DokBer(B) 1992, 31 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 - zum Betreuungsurlaub: Beschlüsse vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 42.04 - Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 5 = NZWehrr 2005, 213 und vom 1. September 2005 - BVerwG 1 WB 18.05 - BVerwGE 124, 187 = Buchholz 236.1 § 28 SG Nr. 7).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 73.91

    Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf

    Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 72.91, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 120/91 - sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91

    Anspruch auf Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge -

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen besonders langen Sonderurlaub, wie hier um acht Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs vor Ablauf der auf Grund seiner Verpflichtungserklärung festgesetzten Dienstzeit - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91

    Antrag eines Berufssoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - m.w.N.).

    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92

    Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines

    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).
  • BVerwG, 17.10.1991 - 1 WB 129.91

    Vereinbarkeit des Soldatenverhältnisses als öffentlich-rechtliches

    Würde ein Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 - m.w.N.).
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